Nach diesem Grundatz sollten die regelmäßig vorgeschriebenen Sicherheitsbelehrungen und Unterweisungen auch um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzt werden, bzw. Parallelen zwischen sicherem und nachhaltigem Arbeiten gezogen werden. Schon bei den Ersteinweisungen neuer Mitarbeiter:innen sollten neben den Sicherheitsaspekten im jeweiligen Arbeitsbereich auch die vor Ort etablierten Maßnahmen für nachhaltiges Arbeiten vermittelt werden.