kulturgesetze
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kulturgesetze [2019/06/14 14:09] – [Gesetz zum Schutz von Nationalschätzen] cweber6 | kulturgesetze [2019/06/19 14:24] (aktuell) – [Quellen] cweber6 | ||
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===== Gesetze zur Bewahrung nationaler Kulturschätze in Japan ===== | ===== Gesetze zur Bewahrung nationaler Kulturschätze in Japan ===== | ||
- | Kurz nach der Meiji-Restauration (Meiji ishin 明治維新) im Jahr 1868 begann die Regierung, die Kulturgüter Japans im ganzen Land zu katalogisieren. Die Motivation war zunächst nicht, das Kulturerbe zu bewahren, sondern geeignete Objekte für die Wiener Weltausstellung 1873 zu identifizieren. | + | Kurz nach der Meiji-Restauration (Meiji ishin 明治維新) im Jahr 1868 begann die Regierung, die Kulturgüter Japans im ganzen Land zu katalogisieren. Die Motivation war zunächst nicht das Kulturerbe zu bewahren, sondern geeignete Objekte für die Wiener Weltausstellung 1873 zu identifizieren. |
- | Bereits im Jahr 1871 erließ der Staatsrat ein Dekret, Koki kyûbutsu hozonkata 古器旧物保存方, | + | Bereits im Jahr 1871 erließ der Staatsrat ein Dekret, Koki kyûbutsu hozonkata 古器旧物保存方, |
==== Jinshin Inspektion ==== | ==== Jinshin Inspektion ==== | ||
- | Anhand dieser Kategorien wurde im Jahr 1872 eine Delegation von der Regierung entsandt, die eine Inspektion und Sichtung von Artefakten in der Kansas-Region vornehmen sollte, die sogenannte Jinshin Inspektion (Jinshin chôsa 壬申検査). Dabei stand das Shôsô-in 正倉院, die Schatzkammer des Tôdai-ji 東大寺 in Nara im Fokus. Dort werden Objekte aus der Nara-Zeit (710-794), vor allem von Shômu tennô 聖武天皇 (701-756), aufbewahrt. | + | Anhand dieser Kategorien wurde im Jahr 1872 eine Delegation von der Regierung entsandt, die eine Inspektion und Sichtung von Artefakten in der Kansai-Region vornehmen sollte, die sogenannte Jinshin Inspektion (Jinshin chôsa 壬申検査). Dabei stand das Shôsô-in 正倉院, die Schatzkammer des Tôdai-ji 東大寺 in Nara im Fokus. Dort werden Objekte aus der Nara-Zeit (710-794), vor allem von Shômu tennô 聖武天皇 (701-756), aufbewahrt. |
Die Inspektion hatte laut Oshikiri zwei Ziele: | Die Inspektion hatte laut Oshikiri zwei Ziele: | ||
- | - Material zu Sammeln, mit dem sich der Führungsanspruch der kaiserlichen Familie legitimieren ließ | + | - Material zu sammeln, mit dem sich der Führungsanspruch der kaiserlichen Familie legitimieren ließ |
- Artefakte und Sammlerstücke zu identifizieren, | - Artefakte und Sammlerstücke zu identifizieren, | ||
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==== Gesetz zum Schutz alter Schreine und Tempel ==== | ==== Gesetz zum Schutz alter Schreine und Tempel ==== | ||
- | Nach dem Sino-japanischen Krieg (Nisshin sensô 日清戦争) der Jahre 1894/95 stieg das Interesse der Regierung aus nationalistischen Gründen an alten Kunstgegenständen und Kulturgütern an, besonders | + | Nach dem Sino-japanischen Krieg (Nisshin sensô 日清戦争) der Jahre 1894/95 stieg das Interesse der Regierung aus nationalistischen Gründen an alten Kunstgegenständen und Kulturgütern an, besonders |
Ein Komitee aus verschiedenen Sachverständigen evaluierte die Artefakte nach historischem Wert, traditionellen Handwerkstechniken oder besonderen Traditionslinien, | Ein Komitee aus verschiedenen Sachverständigen evaluierte die Artefakte nach historischem Wert, traditionellen Handwerkstechniken oder besonderen Traditionslinien, | ||
- | Tempeln und Schreinen wurde der Handel mit den Artefakten verboten, und auch das Ausstellen war nur mit staatlicher Genehmigung möglich. Den kaiserlichen Museen war währenddessen der Zugang jederzeit zu ermöglichen. | + | Tempeln und Schreinen wurde der Handel mit den Artefakten verboten und auch das Ausstellen war nur mit staatlicher Genehmigung möglich. Den kaiserlichen Museen war währenddessen der Zugang jederzeit zu ermöglichen. |
Der Staat sicherte sich mit dem Gesetz nicht nur den Zugriff auf die Objekte, sondern nahm sich das Recht, Objekte nach ihrem kulturellen Wert zu beurteilen. | Der Staat sicherte sich mit dem Gesetz nicht nur den Zugriff auf die Objekte, sondern nahm sich das Recht, Objekte nach ihrem kulturellen Wert zu beurteilen. | ||
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Das Gesetz von 1897 wurde im Jahr 1929 im //Gesetz zum Schutz von Nationalschätzen// | Das Gesetz von 1897 wurde im Jahr 1929 im //Gesetz zum Schutz von Nationalschätzen// | ||
- | Aus Sicht der privaten Sammler, die nun von der staatlichen Kontrolle betroffen waren, reflektierte das Gesetz zwar den Wunsch, japanische Kunst- und Kulturobjekte im eigenen Land zu halten, zum anderen jedoch wurde ein Eingriff in das Privateigentum befürchtet. | + | Aus Sicht der privaten Sammler, die nun von der staatlichen Kontrolle betroffen waren, reflektierte das Gesetz zwar den Wunsch japanische Kunst- und Kulturobjekte im eigenen Land zu halten, zum anderen jedoch wurde ein Eingriff in das Privateigentum befürchtet. |
- | >> "In his [Masuda Takashi] eyes, such legislation was unnecessary since private collectors like himself had both the means and the self-interest to maintain the works in their possession. He also believed it represented an infringement of property rights that would result in widespread artistic devaluation." | + | >> "In his [Masuda Takashi] eyes, such legislation was unnecessary since private collectors like himself had both the means and the self-interest to maintain the works in their possession. He also believed it represented an infringement of property rights that would result in widespread artistic devaluation." |
- | (Guth 1993, S. 190f.) | + | Während Tempel und Schreine ihre Kunstobjekte nicht veräußern durften, erlaubte das Gesetz von 1927 Privatpersonen jedoch auch //kokuhô// zu verkaufen |
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- | Während Tempel und Schreine ihre Kunstobjekte nicht veräußern durften, erlaubte das Gesetz von 1927 Privatpersonen jedoch, auch //kokuhô// zu verlaufen | + | |
Das Gesetz wurde im Jahr 1933 erweitert. | Das Gesetz wurde im Jahr 1933 erweitert. | ||
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==== Gesetz zum Schutz von Kulturgütern ==== | ==== Gesetz zum Schutz von Kulturgütern ==== | ||
- | 1950 | + | Der japanische Staat in der Nachkriegszeit hatte selbstverständlich ebenfalls Interesse an der Bewahrung des kulturellen Erbes, sodass im Jahr 1950 das //Gesetz zum Schutz von Kulturgütern// |
- | Gesetz zum Schutz von Kulturgütern | + | Neben den bestehenden Kategorien, wurde zwei weitere eingeführt: |
+ | |||
+ | Ziel des Gesetzes war zum einen die Bewahrung der japanischen Kulturgüter und die Konsolidierung des bestehenden Systems; zum anderen sollte die japanische Kultur mit diesen Objekten einen Platz unter den Weltkulturen einnehmen und nicht mehr als singuläre, losgelöste Entwicklung gelten. | ||
Link zum [[http:// | Link zum [[http:// | ||
+ | ==== Quellen ==== | ||
+ | * ASO, Noriko: //Public Properties: Museums in Imperial Japan//. Durham: Duke University Press 2014. | ||
+ | * FAILLA, Donatella: "The Protection of Cultural Properties in Japan (1)". In: Zeitschrift für japanisches Recht, Bd. 9, Nr. 18 (2004), S. 67-107. | ||
+ | * GUTH, Christine M.E.: //Art, Tea, and Industry. Masuda Takashi and the Mitsui Circle//. Princeton: Princeton University Press 1993. | ||
+ | * OSHIKIRI, Taka: //Gathering for Tea in Modern Japan: Class, Culture and Consumption in the Meiji Period//. London u.a.: Bloomsbury Academic 2018. | ||
- | ==== Quellen ==== | ||
- | * Aso, Noriko: //Public Properties: Museums in Imperial Japan//. Durham: Duke University Press 2014. | + | Chantal Weber |
- | * Guth, Christine M.E.: //Art, Tea, and Industry. Masuda Takashi and the Mitsui Circle//. Princeton: Princeton University Press 1993. | + | |
- | * Oshikiri, Taka: //Gathering for Tea in Modern Japan: Class, Culture and Consumption in the Meiji Period//. London u.a.: Bloomsbury Academic 2018. | + |
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